Vertragsbedigungen


1. Iscrizioni
1°) ANMELDUNG
Die Anmeldung zu einem unseren Reisen, der in unseren Werbeprospekten oder in unserer Broschüre vorgeschlagen wird, voraussetzt den Beitritt zu den allgemeine Bedigungen, die untenstehend ausgedrückt werden, und die in den besondere Vertragsbedigungen des Zettels genauer angegeben werden.
FLÜGE :
Das Anmeldeformular muss in Begleitung von der Anzahlung sein, die im Prospekten erscheint. Der Restbetrag kommt spätestens 60 tage vor der Abreise. Nach iesem Datum wird die Reise gestoniert werden und der unterschreiber penalisiert.

 

2°) REISEPAUSCHALE
Unsere Reisepauschale beinhalten (auβer gegensätzliche Auskünfte) :
Űberführung Flughafen / Hotel / Flughafen per shuttle
Luftverkehr hin und zurück                      
Die Reise mit Frühstücken (inbegriffen Essen werden in der Programme angegeben, als Enzelheit den Leistungen)
Versicherung für: Stornierungskosten, Reiserücküberführung, Päcken und Unterbrechungsentschädigung.

Unsere Reisepauschale beinhalten nicht (auβer gegensätzliche Auskünfte):
-Getränke, die Essen begleiten
-Eintritte für mögliche Besuchen
-Fahrkarte für Shiffe, Seilbahn …
-Visakosten
- Aufpreis im Einzelzimmer 
-Persönliche Ausgaben (Trinkgelder…)
-Aufpreis bei höherer Gewalt

Änderung der Preisen :
-Unsere Reisepauschale wurden nach den Wirtschaftsdaten am 1. Januar bestimmt, und berücksichtigen :
-den Fahrkosten und besonders den Treibstosskosten
-Flugsteuern, die von den  Währungsschwankungen beeinfluβt werden können (was bringt eine Äderung der preise mit sich)
-für Kunde, die schon angemeldet sind, kann die Veränderung der Preisen nur vor die 30 Tagen vor die Abreise stattfinden
-Es kann Schriftfehlern geben, uns deswegen werden die Preise und die Reisetermine an der Anmeldung wiederbestätigt.

 

3°) STORNIERUNG:
Sollte die Absage nicht in schriftlicher Form stattfinden, sind Sie für des Gesamtpreis der Reisepauschale zur Verantwortung zu ziehen, mit Ausnahme:
-Alle Anzahlungen werden von uns bis 90 Tage vor Abreisetermin zurückerstattet; weniger administrative Kosten : 75 Euros
-Bei Reiserücktritt ab dem 60.ten-31.ten Tag vor Abreisetermin, sind Sie für 10% der Gesamtreisepauschale Ihrer Buchung verantwortlich
-Bei Reiserücktritt ab dem 30.ten-21.ten Tag vor Abreisetermin, sind Sie für 25% der Gesamtreisepauschale Ihrer Buchung verantwortlich
-Bei Reiserücktritt  ab dem 20.ten – 8.ten Tag vor Abreisetermin, sind Sie für 50 % der Gesamtreisepauschale Ihrer Buchung verantwortlich.
-Bei Reiserücktritt ab dem 7.ten – 3.ten Tag vor Abreisetermin, sind sie für 75 % der Gesamtreisepauschale Ihrer Buchung verantwortlich.
-Bei Reiserücktritt ab dem 3.ten Tag vor Abreisetermin, sind Sie für den Gesamtpreis Ihrer Reisepauschale verantwortlich.
Zu der TO-Tabelle anpassen, oder wenn es um Luftsachen sich handelt.

Das  berücksichgtigt Stornierungsdatum ist dieses Ihrer Erklärung, entweder an Ihre Ankunft dicht neben den Empfangsschein, oder bei Vorzeigung der Post.
Ob Sie eine Stornierungsverischerung haben, vergessen Sie nicht, dass das Stornierungsdatum dieses der ärtzliche Endeckung der Krakheit ist.
Beschilldern Sie Ihre Stornierung sobald die Krankheit ärtzlich erkannt wird.
Alle Stornierung muss zu den Versicherer in 5 Tage erklärt werden.

 

4°)VERÄNDERUNG
Auβer Absprache wird alle Bestellungsveränderung für Stornierung gehalten, und zieht gleiche Kosten nach sich. Alle Veränderung von dem TO- Einrichter nach dem Abreise schenkt Recht zu Rückerstattung für den Kunde, ob diese Veränderung  Hauptpünkte der Reise betrifft. Wenn die ersetzende Leistung von gleiche oder höhe Qualität sind, darf der Kunde keine Rückerstattung und keine Schadenersätze verlangen.
WICHTIG : Wenn die Reise eine bestimmt Rundreise enhaltet, kann sie in einer anderen Richtung oder in einer anderen Ordung gefahren werden, ob diese Veränderungen für meteorologischen Gründen, Problemen am Flughafen u.s.w. uns vordringlich scheinen.
Die Leistung muss auf die gleiche Qualität stehen und die gleichen Besuche und gleiche Kennzeichnenen enthalten. Nur die Verlange werden gehalten, die zu [NOM DE L’AGENCE] spätenstens 30 Tage nach der Rückreise mit Einschreibung geschrieben wurden.

5°)LANGE DER REISEN :
Werden in der Lange der Reisen beiliegt :
-der Tag der Abreise ab Uhr des Termins und der tag der Rückreise bis den Uhr der Ankunft.
-Unsere Preise werden von der Anzahl der Übernachtungen (und nicht der Tagen) gerechnet. Wenn der ersten oder der letzten Tag aus manche Gründe verkürzert werden würde, könne keine Ermäβigung gemacht werden.
-Wir können nicht als verantwortlich für die Verspätung gehalten werden, die von einem Defekt, Witterungsbilden usw, oder von Streiken der Anfallen verursachen werden. Die Kosten von diesen Verspätung erzeugt können deswegen uns nicht obliegen. In Voraussage versuchen wir aber, Lösungen zu finden. Wenn der Flughafen nicht in Betrieb ware, würde die Űberführung zu einen anderen ohne Preisveränderung stattfinden.

6°)UHR UND ORT DER ABREISE
Die genau Uhr der Abreise spätensens eine Woche vor der Abreise für die Flüge auf Sie mitgeteilt.

7°) ABREISEGARANTIE 
Für jede Reise ist ein minimal Mitmacherzahl notwendig. Dieser Zahl wird in unserer Broschüre und unseren Prospekten gegeben. Ein unzureichend Zahl kann ein Stornieresgrund für der Vertrager sein. Die Kunden würden von dieser Stornierung spätensens 21 Tage vor der Abreise benachrichtigt. Es gibt aber kein Recht auf Schadenersätze auβer globale Rückerstattung der Reise.   
    
8°) FORMALITÄTEN
Die Formalitäten werden für jede Reise für Personen der deutschen Staatsangehörigkeit gegeben. Sie werden an der Anmeldung genauer angegeben. Die Jugenschütze, die nicht in Begleitung von Eltern oder Tutoren sind, müssen einen Personalausweis oder einen Pass und eine Ausfuhrgenehmigung aus dem Hoheitsgebiethaben. Die Reisekosten können auf keinen Fall wegen einer Abwesenheit an dem Termin oder wegen einer Ungemäβigkeit der Dokumenten rücker-gestattet.

9°) ZIMMER
Für jede Reise stehen Doppelzimmer zur Verfügung den Kunden. Sie können um ein Dreibettzimmer bitten, aber oft ist das dritte Bette ein bezügiges Bett. Die Erlangung eines Einzelzimmers kommt auf der Kapazität des Hotels. Die Hotel sind nicht genögtigt, den Kunden Einzelzimmer zu geben. Wenn es unmöglich ist, wird der Aufschlag am Ende der Reise rückergestattet.

10°) GEPÄCK
Wir tragen besonderen Sorgen für das Gepäck und es wird akzeptiert zum Preis von einem normalen Koffer gemäβ den Fluganforderungen pro Person. Jeder Reisende-rin genieβt die freie Beförderung sein Gepäck, das seine Verantwortung bleibt. Auf keinen Fall können wir für Verlust, Diebstahl oder Verschlechterung für Verantwortlich gehalten werden.
Es wird zu den Reisenderinnen gebittet, das Gepäck mit Nahmen zu beschriften und vor jeder Abreise sich auf die gute Verschiffung des Gepäcks vergewissern. Für Flüge, 20kg pro person sind akzeptiert.

11°) STREITIGKEITEN
Jede Beschwerde muss uns mit Einschreibung spätensens 30 Tage nach der Rückreise gerichtet werden. Für jeder Antrag für die Rückstattung von Leistungen, die nicht beliefert wurden, sollen Sie eine Bescheinigung von dem Anbieter untergeschrieben. Keine Rückerstattung wird für Leistung ausgefuhren, die von dem Kunden nicht benutzt wurde. Wir ntworten spatensens 2 Monate nach der Beschwerde.

12°) RECHTSPRECHUNG
Im Fall der Streitigkeit wird nur das Gericht von [Dijon] fähig sein, ohne Abweichung.

13°) VERSICHERUNGEN
Für Ihren Wohlstand haben wir dicht bei den Anwaltsbüro MERIOT in Stasburg die Abschlieβung untergeschrieben, die die folgende Gefähre decken:
STORNIERUNGSKOSTEN : ALBINGIA-Vertrag N°1.049.988
Die Stornierungskosten werden in den folgenden Fälle rückergstattet werden :
- Todesfälle, schlimme Krankheit von Ihnen selbst, einer Person Ihrer Familie oder jeder Person auf den gleichen Zettel angemeldet oder Ihrem professionellen Vertreter.
- Schlimme Schaden auf den Güter des Versichertes oder seines professionellen Vetreters.
- Einberüfung oder Vorladung
- Nachholunh einer Prüfung, ob der Miβerfolg an der Anmeldung nicht gekannt war
- Wirtschaftliche Entlassung des Reisenders nach der Reservierung seines Ehegattes
- Professionneller und nicht gebittet Wandel
- Quarantäne nach einem Unfall
- Schwangerschaft, die an der Anmeldung nicht gekannt war
- Löschung oder Veränderung der bezahlteren Urlaub des Reisenders vom Arbeitgeber, die im Einvernehmen bestimmt wurden.
- Unabkömmlichheit der Person, die von der Bewachung den minderjährigen oder behinderten Kindern des Reisenders während der Reise und nach den vorhergehenden Ereignisse an der Anmeldung beauftragen wurde.

RÜCKFÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG (in unseren Preise inbegriffen)
WELTUNTERSÜTZUNG-Vertrag N°801.474
-ärtzlich Rückführung des Beigestandens : keine Kostbegrenzung
-Rückführung des Begleiters
-Versetzung eines Verwanters wenn der Beigestande in ein Krankenhaus mehr als 10 Tage entliefert wird
-Rückstattung der ätzlichen Kosten im Ausland
-Vorschieβung auf den Krankenhauskosten
-Rückführung des Leichnames wenn Todesfälle
-Sargskosten
-vorzitig Rückführung im Fall einer Entlieferung einer Prson der Familie
-Vorschieβung für die Strafkaution : 7 600 Euros

GEPÄCK (in unseren Preise inbegriffen)
ALBINGIA-Vertrag N°1.049.988
Betrifft die Reise bis 10 Tage zur Höhe von 500 Euros pro Person
Betrifft die Reise von 11 bis 20 tage zur Höhe von 800 Euros pro Person

ENTSCHÄDIGUNG FÜR UNTERBRECHUNG DER REISE (in unseren Preise inbegriffen)
ALBINGIA-Vertrag N°1.030.696
Zahlung einer Entschädigung von 60,98 Euros pro Person und ungeführten Tag, mit Obergrenze von 609,80 Euros pro Reise ohne der Reisekosten prorata-temporis überzuschreiten. Der tag der Rückführung wir für einen Entschädigungstag gehalten.
Ein Schadenfall am letzten tag der Reise kann keine Entschädigung nach sich ziehen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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